Immer am letzten Montag im Monat veranstalten wir den Webmontag Halle, gewissenhaft mitgebloggt durch euren Webmontag-Chronisten Christian Allner. Wer vorbeikommen mag: Immer im MMZ Halle, Mansfelderstr. 56, 06108 Halle (4. OG).
Thema dieses Mal: VG Wort – Wie ihr damit eure Projekte monetarisieren könnt.
VG Wort
An jedem Webmontag berichten wir neben den News des letzten Monats auch über ein konkretes Thema, welches von einem Speaker vorgetragen wird: Daniel Weihmann befasst sich beruflich seit 2001 mit der Online-Welt und dem ganzen Drumherum. Seit Ende 2013 ist er als selbstständiger Berater und vor allem Umsetzer im Themenumfeld Online-Marketing für KMU unterwegs. Dazu Affiliate, Redakteur und Betreiber mehrerer Websites, die auf unterschiedlichen Wegen monetarisiert werden.
So nutzt er seit 2011 die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als nicht zu verachtende Einnahmequelle auf seinen Affiliate- und Ratgeber-Seiten. Die VG Wort ist ist ein Wirtschaftsverein, der durch § 22 BGB und § 1 Abs. 4 UrhWG rechtsfähig ist. Die VG Wort ist eine Art Schwesterverein zu GEMA, VG Media & Co. und untersteht dem Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
Woher bekommt die VG Wort ihr Geld?
Die VG Wort bezieht ihre Gelder auf vielfältige Art und Weise, darunter über Einnahmen von:
- Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften usw.),
- Kopien und Kopierer (bei Ausdrucken wird ein Teil des Kaufpreises an die VG Wort entrichtet, ebenso bei Kopiergeräten),
- gekauften USB-Sticks, CD-Rohlingen und sonstigen Speichermedien (ebenfalls ein Teil des Kaufpreises),
- Bibliotheken (feste Jahresbeiträge bzw. Pauschalsummen werden gezahlt),
- Computer (Teil des Kaufpreises),
- usw.
Die VG Wort zahlt einen Teil des Geldes an Verlage, Schriftsteller, Autoren, Journalisten und andere künstlerisch Schaffende aus. Ein Teil geht aber auch an die Künstlersozialkasse und damit an die Kranken-, Alters- und Pflegevorsorge von Künstlern und Autoren.
Wie bekomme ich Geld von der VG Wort?
Bei der VG Wort kann jeder ein Konto erstellen und Ausschüttungen beantragen. Als „Wahrnehmungsberechtigter“ erhält man nach der Registrierung eine Karteinummer, die bei allen Vorgängen angegeben werden muss. Die VG Wort kann bei Texten online und offline und sogar bei Radiosendungen, Podcasts usw. herangezogen werden.
Offline-Texte
Hier gibt es vielfältige Kategorien an Texten und Texttypen, darunter:
- Belletristik und Kinderbücher
- Sachliteratur
- Wissenschaftliche Publikationen
- Schul-, Kirchen- und Blindenbücher
- Publikumszeitungen und -zeitschriften
Alle Informationen finden sich auf der Website der VG Wort.
Texte im Internet (METIS)
Seit 2007 werden auch Texte im Internet die Abteilung „Meldesystem für Texte auf Internetseiten“ (METIS)der VG Wort vergütet. Diese Texte können auf Websites, Blogs oder anderen Medien des Internets veröffentlicht sein.
Jeder, der redaktionelle Inhalte auf seinen Websites veröffentlicht, hat ebenfalls die Möglichkeit ein kleines Stück vom riesigen VG-Kuchen (~218 Mio. Euro im Jahr 2018) abzubekommen und als Urheber Tantiemen zu erhalten. Bei der Ausschüttung im Herbst 2019 werden dies übrigens 35 Euro pro Artikel sein.
- 35,- € pro Artikel für 2019 (und dann jedes folgende Jahr)
- mindestens 1.500 Aufrufe und 1.800 Zeichen Mindestlänge
- Sondersituation: bei über 10.000 Zeichen nur 750 Aufrufe nötig
Ausschüttungen für Podcaster, Radiomacher usw.
Auch das gesprochene Wort ist von der VG Wort erfasst, um genau zu sein folgende Kategorien:
- Fernsehen
- Hörfunk
- Hörspiele / Features / Lesungen
- Magazinsendungen
- Kleine Senderechte
- Video / DVD
- Sprachtonträger
- Vorträge und Lesungen
Gerade für Webworker dürften aber Podcasts interessant sein. Die werden im Bereich Hörfunk zusammengefasst. Neben Podcasts sind dies auch Radio, Hörspiele usw.
VG WORT: Hörfunk
Im Bereich Hörfunk werden Tantiemen u.a. für die Möglichkeit der privaten Vervielfältigung ausgeschüttet. Das Senderecht selbst wird – mit Ausnahme der Kleinen Senderechte – nicht von der VG WORT wahrgenommen. Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, der Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc., der sonstigen öffentlichen Wiedergabe und der Kabelweitersendung aus dem In- und Ausland werden ins Verhältnis zu den eingegangenen Meldungen von Autoren und Verlagen gesetzt.
Wie melde ich mich bei der VG Wort an?
Hierzu die Website der VG Wort unter www.vgwort.de aufrufen und sich als Wahrnehmungsberechtiger registrieren. Das ist nach wie vor ein recht analoges Verfahren. Fester Kern ist der Wahrnehmungsvertrag. Hier die Schrittfolge:
- Bei der VG Wort anmelden -> Wahrnehmungsvertrag abschließen
- Vertrag unterschreiben, per Post schicken
- Danach bekommt ihr ein Login
- Zählmarken bestellen (als CSV oder PDF)
- Zählmarken als Pixel einbauen (für WordPress gibt es ein Plugin)
- Übersicht behalten
- Einmal jährlich Meldung machen (VG Wort informiert i.d.R. wenn eure Marken ausschüttungsberechtigt sind)
Wichtig ist dann nur noch, dass bei Texten die Zählmarken richtig zugeordnet bleiben – und regelmäßig geschrieben wird.