Deutschland und der Datenschutz

„Und wer schützt uns vor den Datenschützern?“

Das fragt Sebastian Paulke, seit 15 Jahren Online-Medienberater, in einem Google+ Kommentar zum Posting von Klaus Eck, weit geschätzter Social Media Berater, das sich auf einen Artikel aus der Zeit-online bezieht. Dieses Post mit seinen mehr und mehr werdenden Kommentaren ist nur eine Reaktion, von sehr vielen, auf das am Freitag veröffentlichte Gutachten eines gewissen Herrn Thilo Weichert vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein. Obwohl es das Werk der Datenschützer nicht in die Tagesschau des selben Tages schaffte, rief es dennoch eine erhebliche Kommunikationswelle in Deutschland hervor. Bereits Freitagabend konnte man überall Blogbeiträge lesen, die sich juristisch, kommerziell und gesellschaftlich mit der Begebenheit auseinandersetzten, dass „a little German Watchdog“ (einem kleinen deutschen Wachhund) der „Gefällt mir“-Button nicht gefällt.

Blamieren oder kassieren

…würde es in Stephan Raab’s TV Total Quiz heißen! Blamieren, weil sich Deutschland und der Datenschutz mit diesem Vorstoß und Alleingang mal wieder komplett lächerlich macht (wie die CBS Nachricht ja zeigt). Kassieren, weil die Bußgeldbescheide immerhin bis zu 50.000,- Euro pro Pagebetreiber oder „Gefällt mir“-Button Verwender einbringen würden. Würden? Am Freitag noch gingen auch Anwälte, die auf Social Media Recht spezielisiert sind, davon aus, dass die Bescheide höchst wahrscheinlich rechtskräftig sein werden. Nur 3 Tage später kann man schon deutlich andere Meinungen dazu lesen. Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte gibt z.B. folgende Stellungnahme dazu ab:
„Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“ und merkt weiterhin an, dass die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, höchstrichterlich entschieden werden müsste. Dr. Wüllrich geht sogar noch weiter und fordert: „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“. Die Entscheidung würde letztlich erst vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht getroffen werden können. Die Tendenz drehte sich innerhalb eines Wochenendes von Kassieren zu Blamieren!

Meine Fanpage ist deine Fanpage oder seine oder ihre?

Soweit zum theoretischen Teil der ganzen Farce um „Deutschland und der Datenschutz“! Wie sieht das nun in der Praxis aus? Nehmen wir mal an, es sollen tatsächlich Bußgeldbescheide ausgestellt werden. Wie genau wird ermittelt wer die Fanpage betreibt? Wenn man z.B. bei Facebook nach der Fanpage der ehrwürdigen Dame ALLIANZ sucht, erhält man folgendes Ergebnis (für die korrekte Anzeige des Links bitte bei Facebook anmelden): https://www.facebook.com/search.php?q=Allianz&init=quick&tas=0.9136964313220233&search_first_focus=1314004201109
Wie genau stellt sich Herr Weichert nun das weitere Procedere vor? Man müsste nun bei jeder Allianz Fanpage untersuchen, ob sie von der Allianz SE oder einem anderen Facebook Nutzer betrieben wird. Der größere Witz liegt dann im Administratorenbereich. Entweder Herr Weichert weiß nicht, dass die Administratoren einer Fanpage im Sekundentakt geändert werden können, oder er hat diese Tatsache „übersehen“. Wenn am 01.10.2011 nicht mehr die Allianz SE als Betreiber und Administrator der Seite fungiert, geht der Bußgeldbescheid an Herr XY, der das im Augenblick macht. Wir springen in der Zeit und am 05.10.2011 steht die Allianz SE wieder als Betreiber und Administrator der Seite im Profil. Der Bußgeldbescheid von diesem Tag geht dann also an die Allianz SE. Und so weiter und so fort. Wie genau stellt sich Herr Weichert das vor…

„Gefällt mir“ rein, „Gefällt mir“ raus und wieder „Gefällt mir“ rein…

Eine weitere praktische Situation bei der Erstellung von Bußgeldbescheiden kann für den „Gefällt mir“-Button durchgespielt werden: Am 30.09.2011 löschen wir jedes Facebook-Plug-in in unseren Beiträgen und auf unserer Seite. Das belassen wir so bis zum 05.10.2011. Dann versehen wir wieder jeden Beitrag und unsere Seite mit Plug-ins. Am 09.10.2011 entfernen wir alles wieder. Wann genau prüft das ULD, ob die Plug-ins verwendet werden oder nicht? Wie werden die Datenschützer darauf aufmerksam? Wie beweisen sie die Existenz? Per Quelltext? Um den Beweis vorzulegen, muss der Quelltext (oder Quellcode) kopiert werden! Dabei kann das ULD aber Veränderungen vornehmen! Vice versa legen wir, falls wir vor Gericht gebeten werden, unseren „sauberen“ Quelltext in seiner aktuellsten Version (online im Gerichtssaal) vor. Was passiert nun? Eine andere Auswirkung einer echten Umsetzung der Pläne von Herrn Weichert wäre, dass jeder prinzipiell erstmal seine Wettbewerber verklagt. Ein kleiner Tipp: Quellcode gleich heute kopieren und ab dem 01.10.2011 in die Klageschrift einfügen… Dann muss sich der Beklagte erstmal rechtfertigen. Die größten Verdiener sind dabei dann bestimmt die Anwälte. Sie werden sich freuen. Sämtliche Unternehmen haben den Schaden.

Gesetze aus den 70ern und 80ern!

Kommen wir zurück zur Theorie. Thomas Stadler, Fachanwalt IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz, erklärt, warum wir uns mit dem Gutachten von Thilo Weichert, bzw. vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, so richtig lächerlich machen werden! Jedesmal wenn es um Innovationen geht, lacht uns das vielgescholtene Amerika aus. Wie reagieren wir Deutschen darauf. Wir zeigen mit dem Finger, sagen „Du bist böse“ und arbeiten im Jahr 2011 mit einem  „Datenschutzrecht, das aus den siebziger und achtziger Jahren stammt, und das, trotz zahlreicher Änderungen und trotz einer Datenschutzrichtlinie der EU, strukturell im 20 Jahrhundert stehen geblieben ist.“ So das Statement von Thomas Stadler. Bei aller Liebe zum Schutz persönlicher Daten, aber derartiges Vorgehen von „vergreisten“ Rechsthütern darf eigentlich nicht aktzeptiert werden. Man sollte Herrn Weichert umgehend nahelegen, sein Amt niederzulegen. Noch peinlicher wird es, wenn Datenschutzbeauftragte, die ein wenig mit der Zeit gehen, sich selbst verklagen müssten. Es kommt sogar noch dicker! Rechtsanwalt „Niko Härting erläutert in einem Beitrag für die Zeitschrift Computer & Recht (CR), warum er die Vorgehensweise des ULD gar für verfassungswidrig hält. Härting sieht in der primär Unternehmen treffenden Aufforderung, Fanseiten bei Facebook zu löschen, einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieser Diskussionsbeitrag verdient in jedem Fall ergänzende Erwähnung.“ – Auszug aus dem Blogbeitrag von Thomas Stadler –

All dies führt zu zwei sehr prekären Fragen, welche die Kampagne des ULD gegen Facebook aufwirft (Aus: Niko Haerting, Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehoerde):

• Datenschutzrechtlich stellt sich die Frage, ob die Rechtslage tatsächlich so „eindeutig“ ist, wie es nach den apodiktischen Äußerungen des ULD erscheint.
• Verfassungsrechtlich fällt auf, dass die ULD als Behörde handelt, die an Recht und Gesetz gebunden ist. Dies ruft die Frage auf den Plan, ob die öffentlichen Äußerungen zu Facebook durch eine Rechtsgrundlage legitimiert sind.

Mein Lösungsvorschlag: Ruhig bleiben und Abwarten

Denn wenn ich mir ansehe, was an einem Wochenende alles passiert ist, wie sich meine Einschätzung (alles abschalten zu müssen) in 48 Std. so exterm verändert hat und wie weit die Einschätzungen von echten Rechtsexperten auseinandergehen. Dann bin ich mir sehr sicher: Es wird viel, sehr viel passieren bis zum 30. September 2011! Vielleicht ist Thilo Weichert bis dahin schon nicht mehr im Amt. Wer weiß das schon…

Denn auch die Regierung in Schleswig-Holstein ist NICHT auf Herrn Weichert’s Seite!

Euer Manuel Hiemer

Deutschland und der Datenschutz

Manuel Hiemer

Im September 2007 erhielt ich mein Diplom als Betriebswirt an der Fachhochschule Rosenheim. Bereits w

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