Warum die Meinungen bezüglich web2.0 so stark abweichen…
Im Vorfeld unseres Infoabends Recht&Web habe ich ein bisschen in den diversen Kanälen und Webseiten recherchiert. Dabei bin ich auf zwei sehr interessante Ansichten zweier Vertreter der Zunft gestoßen. Auf der einen Seite steht Professor Thomas Hoeren („renommierter Experte für Informationsrecht,“ Zitat W&V) und auf der anderen Seite steht Rechtsanwältin Nina Diercks (Expertin für Online und Social Media Recht). Die Ansichten der beiden Anwälte bezüglich Social Media sind so kontrovers wie nur möglich. Da interessiert mich als Vertreter der Medienkommunikation natürlich: Wie kommt das?
„Facebook meiden!“ So zitiert das Magazin Werben & Verkaufen den Juristen und Richter aus seinem Beitrag im Deutschen Anwaltsspiegel. Grundlegend vertritt Professor Hoeren die Meinung, dass Social Media nur „etwas“ für Selbstinszenierer und Medienprofis ist. Darüber hinaus gibt er noch einen Tipp an Alle: „Ggf. mit falschem Namen und Bild testen“. An diesem Punkt dachte ich, ich lese wohl nicht richtig! Ein Richter am Oberlandesgericht tätigt großspurig eine Aussage in den Medien über eine Branche von der er offensichtlich keine Ahnung hat. Die größten Argumente für Social Media sind Transparenz und Authentizität! Fehler machen ist erlaubt, Schwächen zeigen ist erwünscht und es geht hauptsächlich darum, sich so darzustellen wie man ist. Unter falschem Namen und Bild aktiv zu werden, widerspricht den ursprünglichsten Prinzipien von Social Media und passt sehr viel mehr zu völlig veralterten Vorgehensweisen in Foren des letzten Jahrtausends. Das zählt für Firmenvertreter genauso wie für private Nutzer. Wie in aller Welt kann ein so angesehener und renommierter Professor so etwas von sich geben? Ich kann mir das nur so erklären, dass er seine Meinung zu einem Thema als absoluter Amateur äußert.
Diese These unterstützt die sehr zeitnahe Antwort von Nina Diercks in ihrem Blog Social Media Recht. Ich zitiere ihre erste Eindrücke: „Allerdings hat mich die im AnwaltSpiegel getroffenene harsche Conclusio doch derart bestürzt, dass mir beinahe die Urlaubsbräune aus dem Gesicht gefallen wäre“. Warum war Rechtsanwältin Diercks so bestürzt? Ganz einfach! Sie ist eine Spezialistin im Onlinerecht und nicht Richterin am Oberlandesgericht. Sie erklärt in ihrem Beitrag weiterhin, dass es im Social Web um direkte Kommunikation und Information geht. Wie unser Mitglied Roland Hemmpel in einigen seiner Tweets verweist auch sie auf den Blog Wollmilchsau! In dem Beitrag geht es weiterhin darum, dass weder Panikmache noch Tipps zur Missachtung die richtigen Ansätze sind. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass der größte Nutzen anwältlicher Betreuung in Sachen Social Media in der Aufklärung besteht. Warum das so ist, will auch das Kompetenzzentrum für Medienkommunikation in seinem Infoabend Recht&Web mit Anwälten und Vertretern von Verbänden (z.B. IHK) und Institutionen (z.B. der Agentur für Arbeit) erarbeiten.
Social Media Beratung wanted…
Das derzeit noch recht geringe Interesse der Anwälte zeigt mir, dass es wohl genügend Vertreter der Branche gibt, die auf der Linie von Professor Hoeren wandern. Im Zeitalter des web2.0 kann ich das zwar nicht nachvollziehen. Es ist aber eine Tatsache, der man ins Auge sehen muss: Juristen tappen derzeit so dermaßen im Dunkeln der Social Media Nacht herum, dass sie anstatt sich damit auseinanderzusetzen die ganze Thematik lieber meiden und kaputt argumentieren. Auf Dauer wird das jedoch nicht möglich sein. Doch bis dahin treten wir Unternehmer und Privatmenschen weiter in eine Falle nach der anderen… und landen vor Gericht.
Bitte liebe Juristen, nehmt die Herausforderung an, stellt Euch dem Thema Social Media und helft uns Gesetzesamateuren…
Euer Manuel Hiemer