Wie die Hürden für die Beratung von Unternehmen bei KI- und Digitalisierungsprojekten in Zeiten der Wirtschaftskrise gesenkt werden können.
In Zeiten der Wirtschaftskrise fällt es vielen KMU schwer, den notwendigen Digitalisierungsrückstand aufzuholen. Gerade im so wichtigen Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) besteht aber ein hoher Beratungsbedarf, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Viele Agenturen und Freiberufler in der IT-Branche spüren aktuell eine große Zurückhaltung bei der Auftragsvergabe. Das bundesweite Förderprogramm BAFA Unternehmensberatung für KMU ist hier eine Chance, um die Hürden beim Einstieg in Digitalisierungsprojekte zu senken.
Welche Digitalagentur oder Freiberufler in der Webbranche kennt die Situation nicht. Ein Kunde möchte ein größeres Digitalisierungsprojekt z.B. für eine KI- Anwendung starten, hat aber weder Erfahrung in diesem Bereich noch ein fundiertes Konzept.
Meist wird die Konzeption dann von der ausführenden Agentur kostenlos erstellt. Dies birgt erhebliche Risiken sowohl für die Qualität des Ergebnisses als auch für den Kostenrahmen.
Die Lösung wäre eine fundierte unabhängige Beratung im Vorfeld, vor der aber viele Auftraggeber aus Kostengründen gerade in Zeiten schlechter Konjunktur zurückschrecken.
Um dieses Problem zu lösen, gibt es die Möglichkeit, bei KI- & Digitalisierungsprojekten eine geförderte Beratung vorzuschalten. Hier bietet sich das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an.
Bei einer hohen Förderung steigt die Bereitschaft des Auftraggebers eine fundierte Konzeption in Form einer Beratung in Auftrag zu geben.
Du möchtest als Unternehmensberater das BAFA-Programm nutzen?
Vor- und Nachteile des BAFA-Programms für registrierte Unternehmensberater:
Vorteile
- Unbürokratische Antragstellung
- Schnelle Bewilligung innerhalb weniger Tage
- Beratungsbudget von 3.500 Euro pro Projekt, max. 2 Projekte pro Jahr und Unternehmen (7.000 Euro/Jahr)
- Programm bundesweit verfügbar
- Förderung bis zu 80 Prozent
- Viele Bereiche der Unternehmensberatung sind förderfähig (Konzeption, Digitalisierung, KI, Geschäftskonzepte u.v.m.)
Nachteile
- Der Berater muss ein Qualitätssicherungssystem anwenden, d.h. über ein QM-Handbuch verfügen.
- Als Nachweis muss ein individueller Beratungsbericht von ca. 10-20 Seiten eingereicht werden.
Für die Berichterstellung können Vorlagen aus dem Internet genutzt oder z.B. das KI-Tool von CoachPilot genutzt werden. Grundlage der Berichterstellung bei CochPilot sind wenige, aber präzise Angaben der/des BeratersIn. Damit können die mehrseitigen Berichte in 30 Minuten erstellt werden. So wird der Coach von Bürokratie entlastet und kann sich auf das Wesentliche, seinen Klienten, konzentrieren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Berater bei der BAFA gelistet zu werden?
Um als BeraterIn im BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die/der BeraterIn/das Beratungsunternehmen muss selbständig sein und der überwiegende Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) muss in der entgeltlichen Unternehmensberatung liegen.
- Qualitätssicherung: Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem eingeführt und praktiziert werden, dass für alle angestellten Beraterinnen und Berater gilt (d.h. ein QM-Handbuch muss vorliegen).
- Fachkunde und Zuverlässigkeit: Alle Inhaber, Geschäftsführer und angestellten Berater müssen die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
- Registrierung beim BAFA: Im Portal des BAFA müssen die BeraterIn ein Profil anlegen und eine Reihe von Dokumenten hochladen. Dazu gehören eine von allen Inhabern oder Geschäftsführern unterschriebene Beratererklärung sowie weitere Dokumente.
- Nachweis der Selbständigkeit: Gewerbetreibende müssen einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister vorlegen, Freiberufler eine Bescheinigung des Finanzamtes.
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung: Die Beratungstätigkeit muss den Förderrichtlinien entsprechen. Es darf kein nicht richtlinienkonformes Verhalten vorliegen, wie z.B. die Ablehnung von Anträgen aus Gründen, die das Beratungsunternehmen zu vertreten hat.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige Beratung und die Einhaltung der Anforderungen des Förderprogramms zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema „Wie werde ich BAFA-Berater?“, sowie alle Formulare für die Registrierung sind hier zu finden.